So können wir uns gegen die Ausweisung von roten Gebieten wehren

Georg Straller bewirtschaftet 100 Hektar Acker mit Schweinemast und Marktfruchtbau in Ipflheim in BayernGeorg Straller bewirtschaftet 100 Hektar Acker mit Schweinemast und Marktfruchtbau in Ipflheim in BayernDankenswerterweise setzt sich der Bauernbund Brandenburg als einzige landwirtschaftliche Interessenvertretung (oder habe ich etwas verpasst?) dafür ein, dass die Düngeverordnung 2017 aufgrund mangelhafter Datengrundlage ausgesetzt und bei dem Europäischen Gerichtshof eine Neuauflage des Verfahrens beantragt wird.

Da wir Realisten sind, müssen wir damit rechnen, dass der Bauernbund Brandenburg und ab dem nächsten Jahr die FREIEN BAUERN kurzfristig nicht den Einfluss erlangen werden, um diese Forderung durchzusetzen. Als von der Ausweisung roter Gebiete und den damit verbundenen Einschränkungen betroffene Bauern müssen wir daher überlegen, wie wir dieser Bedrohung für unsere Betriebe vor Ort begegnen, ganz konkret wie wir uns effektiv dagegen wehren können.

Ich habe mich mit vier Berufskollegen aus den vom Bayerischen Landesumweltamt ausgewiesenen roten Gebieten "Hahnbacher Sattel" und "Burglengenfelder Malm" zusammengeschlossen, und wir gehen gegen die Ausweisung auf verschiedenen Wegen vor. Dabei haben wir Erfahrungen gemacht, die ich hier gerne weitergeben möchte, weil ich es für sehr wichtig halte, dass sich Bauern aus allen Teilen Deutschlands wehren und damit den Unsinn der Düngeverordnung 2017 offenlegen.

Ich kann hier nicht über Gebiete mit sehr hoher Viehdichte schreiben, wo es sicherlich Probleme gibt. Die Ausgangssituation für die große Masse der Berufskollegen ist aber die, dass sie selber und ihre Nachbarn ganz normale Landwirtschaft betreiben und sich aus heiterem Himmel mit Nitratwerten im Grundwasser konfrontiert sehen, die nichts mit ihrer Wirtschaftsweise zu tun haben können. In dieser Situation sind folgende Schritte anzuraten:

1. Besorgt Euch die für die Ausweisung als rotes Gebiet verantwortlichen Meßstellenergebnisse bei der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörde des Landkreises: Erstens die Geodaten der Meßstellen, so dass Ihr diese eindeutig in der Fläche auffinden könnt. Zweitens das Entnahmeprotokoll mit Datum, ermitteltem Nitratwert sowie Angaben zur Untersuchungsmethodik. Beruft Euch dabei auf Eure persönliche Betroffenheit als Eigentümer und Bewirtschafter im roten Gebiet. Dann ist die Behörde verpflichtet, Euch die angeforderten Informationen herauszugeben.

2. Überprüft die Integrität der angegebenen Meßstellen, indem Ihr diese aufgrund der Geodaten vor Ort aufsucht. Das kann bereits mit erheblichen Überraschungen verbunden sein: Wir haben zum Beispiel einen Straßenschacht gefunden, über den alles Wasser einer Landstraße inklusive Reifenabrieb, Streusalz und Stickoxide aus den Abgasen entwässert wird. Oder einen vor Jahrzehnten stillgelegten Brunnen auf einem Landwirtschaftsbetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Dungplatte. In beiden Fällen geben die Meßstellenergebnisse direkte Einträge von Oberflächenwasser wieder und haben nichts mit landwirtschaftlicher Flächennutzung zu tun. Eine weitere Meßstelle war eingebrochen. Dokumentiert den Zustand der Meßstellen mit Fotos, so dass Ihr gerichtsfeste Beweise für die nicht vorhandene Funktionsfähigkeit vorlegen könnt.

3. Untersucht das Umfeld der Meßstellen auf weitere in Frage kommende Eintragsquellen, etwa Leckagen in der Kanalisation, Überlaufbecken oder Einläufe von Kläranlagen, Mülldeponien, industrielle oder militärische Altlasten oder aber auch natürliche Faktoren. Besorgt Euch auch die Stickstoffwerte des geklärten Wassers aus den Einleitungen nahe gelegener Kläranlagen in die Vorfluter. Wir haben zum Beispiel direkt neben dem Einlauf der Kläranlage von Hahnbach eine Meßstelle entdeckt, die sich in nur drei Metern Entfernung zum Vorfluter, dem Flüsschen Vils, befindet und exakt dieselbe Tiefe aufweist wie deren Flussbett. Zwei Meßstellen im roten Gebiet von Burglengenfeld haben ihren Zuflussbereich unter einer Mülldeponie. Eine Meßstelle liegt in einem naturgeschützten Erlenwald, die Äcker darüber werden bereits seit Jahrzehnten ökologisch bewirtschaftet. Erlen sind Leguminosen und setzen pro Hektar und Jahr bis zu 300 Kilogramm Stickstoff frei, das war schon im Mittelalter so.

4. Wenn es immer noch keine plausible Erklärung für erhöhte Nitratwerte gibt, besteht natürlich die Möglichkeit, selber Proben zu ziehen und diese untersuchen zu lassen. Es gibt inzwischen Labore, die sich auf die so genannte Umweltforensik spezialisiert haben und über Begleitstoffe die Verursacher von Nitratbelastungen relativ eindeutig identifizieren können.

5. Möglicherweise fördern diese eigenen Proben aber auch nur das zutage, was Ihr Euch aus den jährlichen Prüfberichten der regionalen Wasserwerke viel einfacher besorgen könnt: Nämlich dass aus vielen Brunnen in Eurem roten Gebiet einwandfreies Trinkwasser gefördert wird. Die Abweichung dieser Daten von den gemeldeten Meßstellen war bei uns jedenfalls gewaltig.

Und macht das alles bitte nicht allein, sondern bildet mit weiteren Betroffenen Interessengemeinschaften. Schickt Eure Untersuchungsergebnisse an Politiker, Behörden, Medien und macht Euch für eine Aufhebung des roten Gebietes stark. Der letzte Schritt ist die Aufforderung an das jeweilige Umweltamt, die Ausweisung zurückzunehmen. Nur gegen den darauf folgenden Ablehnungsbescheid kann man Klage erheben. Meldet Euch gerne bei mir (Telefon: 0176-72440750 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), ich werde bei den FREIEN BAUERN künftig die Aktivitäten koordinieren.