In jeden Milchliefervertrag gehören Menge und Preis

Peter Guhl bewirtschaftet 530 Hektar Acker mit Weizen, Gerste, Raps, Roggen, Silomais und Futtererbsen sowie Grünland und hält 120 Milchkühe der Rasse Holstein in Vorderhagen in Mecklenburg-VorpommernPeter Guhl bewirtschaftet 530 Hektar Acker mit Weizen, Gerste, Raps, Roggen, Silomais und Futtererbsen sowie Grünland und hält 120 Milchkühe der Rasse Holstein in Vorderhagen in Mecklenburg-VorpommernDer Wegfall der Milchquote im April 2015 markiert den Beginn einer schweren Krise der Milchproduktion, die genau genommen bis heute andauert. Schnell war von einem Versagen des Marktes die Rede, staatliche Eingriffe wurden gefordert. Aber ist wirklich der Markt an dieser Entwicklung schuld? Wie naiv waren eigentlich alle diejenigen, die geglaubt hatten, allein durch Abschaffung der Quote würde ein Wettbewerb um den Rohstoff Milch entstehen?

Ohne Frage: Die Quote war in den letzten Jahren ihres Bestehens nachweislich kein Instrument zur Sicherung auskömmlicher Milchpreise. Aber sie war immerhin ein Regelwerk, das die Geschäftsbeziehung zwischen Milcherzeugern und Molkereien ziemlich eindeutig beschrieben hat: Jeder Milcherzeuger wusste, wie viel Milch er liefern durfte und jede Molkerei konnte sich darauf einstellen. Dass diese staatlich angeordnete Mengenbeschränkung abgeschafft wurde, ohne gleichzeitig die staatlich abgesicherte enge Bindung der Milcherzeuger an ihre Molkereien aufzulösen, konnte von Anfang an nicht funktionieren.

Vor allem die großen Genossenschaftsmolkereien hatten im Vorfeld noch getönt, sie würden selbstverständlich auch zukünftig alle Milch abholen, sie seien auf steigende Mengen gut vorbereitet. Leider betraf diese Vorbereitung nur die Schaffung zusätzlicher Verarbeitungskapazitäten. Auf der Absatzseite waren sie denkbar schlecht vorbereitet, wie wir heute wissen. Trotzdem haben zahllose Milcherzeuger sich von den optimistischen Prognosen blenden und zu riskanten Wachstumsschritten hinreißen lassen. Ihnen konnte es mit der Abschaffung der Quote nicht schnell genug gehen, sie wollten endlich ohne Fesseln für einen Weltmarkt produzieren, der angeblich nur darauf wartete, von deutscher Milch geflutet zu werden. Als diese Träume zerplatzten, kam seltsamerweise plötzlich wieder der Staat ins Spiel: Liquiditätshilfen mussten ausgereicht werden, um zu verhindern, das ausgerechnet die so genannten zukunftsfähigen Betriebe der Krise zum Opfer fallen. Und die großen Molkereien haben angesichts der ausbleibenden Nachfrage nicht nur die Möglichkeiten der Intervention voll ausgeschöpft, sondern auch noch aus ihren Rücklagen die Preise gestützt. All das hat die Krise verlängert, weil die deutlichen Preissignale, die der Markt durchaus rechtzeitig gesendet hat, zunächst nur abgeschwächt und verzögert auf den Höfen ankamen.

Volatilität nennen Ökonomen die für uns Milcherzeuger dramatischen Preisschwankungen und tun so, als sei das die neue Normalität. Nüchtern betrachtet sind sinkende Milchpreise zunächst einmal ein Anzeichen dafür, dass mehr produziert wird, als der Markt aufnehmen kann. Das ist in der Tat normal und gehört zu unserem unternehmerischen Risiko. Kommt es aber zu regelrechten Preisstürzen mit lang anhaltenden Phasen, in denen nicht einmal kostendeckend produziert werden kann, so spricht das keineswegs für einen funktionierenden Markt. Die Krise zeigt im Gegenteil, dass wir bei der Milch nicht zuviel, sondern noch viel zu wenig Markt haben.

Das Kernproblem sind meines Erachtens die völlig antiquierten, überregulierten Abhängigkeitsverhältnisse der Milcherzeuger zu ihren Molkereien. Sie verhindern Wettbewerb und sorgen so dafür, dass das Angebot nicht oder nur sehr langsam auf die Nachfrage reagieren kann.

Mitgliedschaften in Genossenschaftsmolkereien haben eine sehr lange Laufzeit, eine Abnahmegarantie sowie Andienungspflicht über die komplette vom Mitglied produzierte Menge, und das ohne Angaben zum Preis. Die meisten Privatmolkereien arbeiten mit Vergleichspreisen und beziehen sich dabei auf das von den Genossenschaften nachträglich ausgerechnete Preisniveau. Durchweg muss sich der Milcherzeuger langfristig binden und weiß nicht, welchen Preis er für sein Produkt erhält. Der Milcherzeuger nimmt also nicht gleichberechtigt am Markt teil - er bekommt, was übrig bleibt, nachdem Lebensmitteleinzelhandel und Molkereien sich bedient haben.

Diese Abhängigkeitsverhältnisse sind wettbewerbsfeindlich und sittenwidrig und und sie sind ein Fremdkörper in unserem gesamten Wirtschaftssystem. Nirgendwo sonst wird etwas verkauft, ohne dass ein Preis vereinbart ist. In einen fairen Milchliefervertrag gehören Angaben zu Menge, Preis, Qualität und Lieferzeitraum. Wenn Käufer und Verkäufer sich im Vorwege auf diese vier Punkte einigen müssen, kann eigentlich weder zu viel noch zu wenig da sein. Dann wird genau das produziert, was der Markt verlangt!

Wettbewerb ist ein Motor für Fortschritt und ein Garant für Wohlstand. Bei der Milch findet Wettbewerb unter den gegenwärtigen Bedingungen jedoch nicht statt. Ganz gleich ob sie Magermilchpulver verkaufen oder ein hochveredeltes Markenprodukt - die Genossenschaftsmolkereien machen immer Gewinne, im Zweifelsfall nämlich auf Kosten ihrer Mitglieder. Das Marktrisiko trägt allein der Milcherzeuger. Marktchancen bleiben ungenutzt, weil es für das Management kaum Anreize gibt, etwa mit innovativen Produkten oder modernem Marketing um die kaufkräftige und zahlungswillige Verbraucherschaft zu werben. Dass es auch anders geht, machen die Privatmolkereien vor, aber diese profitieren natürlich gerne von den niedrigen Vergleichspreisen und stecken die Gewinne selber ein.

Deshalb brauchen wir in Deutschland endlich eine Verordnung, die als verbindliche Mindeststandards für jeden Milchliefervertrag Angaben zu Menge, Preis, Qualität und Lieferzeitraum vorschreibt. Damit wären Abnahmegarantie und Andienungspflicht Geschichte und es fände erstmals ein Wettbewerb um den Rohstoff Milch statt.

Die Marktordnung der Europäischen Union sieht in Paragraph 148 die Möglichkeit vor, dass die nationalen Regierungen eine solche Verordnung erlassen, nimmt aber in den Absätzen 3 und 4 Genossenschaftsmolkereien von deren Geltungsbereich aus und erlaubt die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile. So lange diese Absätze nicht gestrichen sind, wäre die Verordnung also wirkungslos, zumal sie nur auf die Privatmolkereien Anwendung finden würde. Inzwischen haben sich die Agrarministerkonferenz und das Bundeskartellamt mehrfach für die Streichung der Absätze 3 und 4 und für eine bundesweite Verordnung ausgesprochen. Milchindustrieverband, Genossenschaftsverband und leider auch immer wieder der Bauernverband arbeiten jedoch dagegen und haben eine marktwirtschaftliche Lösung bisher erfolgreich blockiert.

Die genossenschaftliche Selbstverwaltung dürfe nicht in Frage gestellt werden, heißt es zur Begründung, Satzungsänderungen könnten die Mitglieder auch jetzt schon jederzeit selbst beschließen, sofern dieser Wunsch besteht. Und beim Wegfall von Abnahmegarantie und Andienungspflicht stünden die Mitglieder hilflos vor der Vermarktung ihrer leicht verderblichen Ware, am Ende müsste jeder Erzeuger komplizierte Verträge aushandeln, wenn das nicht gelänge, würde niemand mehr seine Milch abholen. Solche Horrorszenarien sollen natürlich Ängste schüren. Dass Milch für die lächerlichen 20 Cent, die die Genossenschaften zuletzt gezahlt haben, nicht mehr abgeholt würde, braucht kein Erzeuger ernsthaft zu fürchten. Wenn aber unter marktwirtschaftlichen Bedingungen starke Erzeugergemeinschaften ihre Milchmengen bündeln und den Molkereien auf Augenhöhe gegenübertreten, wird im Mittel der Jahre deutlich mehr rauszuholen sein als bisher - nein, es wird überhaupt erstmals etwas rauszuholen sein, denn bis heute wird ja gar nicht verhandelt, sondern nur von oben nach unten diktiert. Und wer glaubt, derart grundlegende Veränderungen ließen sich innerhalb der Strukturen multinationaler Konzerne wie Arla, Campina oder DMK durchsetzen, gewissermaßen von unten nach oben, der hat allerdings jeden Bezug zur Realität endgültig verloren.

So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig - das ist die Grundregel der sozialen Marktwirtschaft. Bei der Milchproduktion haben wir eindeutig noch zu viel Staat. Mit verbindlichen Mindeststandards für Milchlieferverträge wäre zwar kein Gramm Milch verschwunden, dafür hat der Markt seine eigenen, funktionierenden Regeln. Kein Unternehmer kann verlangen, dass der Staat ihm das wirtschaftliche Risiko abnimmt. Aber was wir Milcherzeuger mit Recht für uns einfordern dürfen ist, dass wir in Zukunft gleichberechtigt am Markt teilnehmen können und uns nicht mit dem begnügen müssen, was übrig bleibt.