Der Redakteur der Tageszeitung Taz Jost Maurin hatte in einem Beitrag behauptet, die FREIEN BAUERN würden mit der AfD kooperieren – dagegen hat die bäuerliche Berufsorganisation jetzt beim Amtsgericht Halle (Saale) eine Einstweilige Verfügung erwirkt: Maurin darf die Behauptung – unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten – nicht wiederholen. Bereits im vergangenen Jahr hatten die FREIEN BAUERN den früheren grünen Bundestagsabgeordneten Friedrich Ostendorff mit einer ähnlichen Verleumdung juristisch in die Schranken gewiesen. Auch von Seiten des Bauernverbandes werde versucht, die unbequeme Konkurrenz in die rechte Ecke zu stellen, bedauert Alfons Wolff, Bundessprecher der FREIEN BAUERN: „Für unsere politischen Gegner ist es offensichtlich unvorstellbar, auf jeden Fall schwer erträglich, dass man Berufspolitik nur für die bäuerlichen Familienbetriebe machen kann, ganz ohne Parteimandate, Aufsichtsratsposten oder Förderbescheide. Genau diese Unabhängigkeit ist aber unser Erfolgsrezept.“
Das Gericht hatte festgestellt, dass Gespräche, wie sie auch mit anderen Parteien geführt werden, nicht ausreichen, um eine „Kooperation“ zu begründen, dass es vielmehr für eine Kooperation zwischen FREIEN BAUERN und AfD keinerlei Anhaltspunkte gibt. Daher sei die von Maurin verwendete Formulierung eine falsche Tatsachenbehauptung, die nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt. Wolff: „Jede Form von Bindung an eine politische Partei würde unserem Selbstverständnis widersprechen, vielmehr sehen wir es als unsere Aufgabe, mit Politikerinnen und Politikern aller Parteien zu reden und zu versuchen, ihnen die Positionen der bäuerlichen Landwirtschaft nahezubringen. Diese Strategie werden wir unbeirrt weiterverfolgen.“