FREIE BAUERN: Ausweisung von roten Gebieten kritisch begleiten

Nicht im Trüben fischen: Gegen eine fehlerhafte Ausweisung roter Gebiete sollten sich die Betriebe mit guten Argumenten wehrenNicht im Trüben fischen: Gegen eine fehlerhafte Ausweisung roter Gebiete sollten sich die Betriebe mit guten Argumenten wehrenDass wir die Düngeverordnung 2020 und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung roter Gebiete ablehnen und dagegen politisch und juristisch vorgehen, ist bekannt. Wir halten beide Regelwerke nicht für geeignet, einen fachlich nachvollziehbaren und praktisch umsetzbaren Ausgleich zwischen den öffentlichen Belangen Gewässerschutz und Ernährungssicherung herzustellen. Dies vorab zur Bundesebene. 

Aktuell sind wir auf Länderebene mit der Umsetzung der AVV befasst, da bis Ende des Jahres die roten Gebiete neu ausgewiesen werden müssen. In drei Bundesländern wurden wir angehört und haben in Zusammenarbeit mit der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei HSA Partner umfangreiche Stellungnahmen verfasst: in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Unabhängig davon, ob wir damit das Verfahren der Ausweisung noch beeinflussen können, sind die in den Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Einwendungen für unsere Mitglieder in allen Bundesländern interessant, da sie mögliche rechtliche Schwächen des Verfahrens aufzeigen. Wer sich mit dem Gedanken einer Klage trägt, findet hier wertvolle Argumente, ergänzend zu den Argumenten, die sich aus der jeweils individuellen Betroffenheit und regionalen Besonderheit ergeben.

Auch nach Ausweisung der roten Gebiete auf Länderebene sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Umsetzung der AVV kritisch zu begleiten, um die Interessen unserer Mitglieder zu wahren: Zum einen werden wir auf eine zügige Fertigstellung des zu verdichtenden Messnetzes dringen, weil wir davon ausgehen, dass künftig durch mehr Messstellen eine engere Eingrenzung der roten Gebiete möglich wird. Zum anderen werden wir versuchen, in den auf Länderebene zu beschließenden Maßnahmen die Option zu verankern, dass Betriebe von den Düngeauflagen ausgenommen werden, wenn sie mit ihrer Stoffstrombilanz eine bedarfsgerechte Düngung nachweisen können.